Montag, 29. November 2010

kann mir einer mal sagen, warum schaufenster in kleinstädten irgendwie ziemlich oft so total unprofessionell aussehen?

ich hab keine lust zu packen.

Mittwoch, 3. November 2010

obama

scheine manchmal hellseherische fähigkeiten zu haben. hatte diese situation ja recht genau vorgergesehen. der einst extrem gehypte popstar-präsident ist jetzt der unbeliebteste, den amerika jeh hatte.

ich möchte präsident bartlet zurück haben.

Donnerstag, 30. September 2010

Sonntag, 19. September 2010

neuer jesus...?!

Schockierend wie schlecht unsere juristen zum teil gebildet sind. ist zwar schon ein älteres Urteil, aber nicht alt genug um solchen schwachsinn zu rechtfertigen. wo ist denn das y-chromosom hergekommen?

Die „unbefleckte Empfängnis „ ist rechtskräftig

Kopfschütteln über das Urteil

Kopfschütteln löste der WAZ-Bericht über den Amtsrichter aus, der einer Frau eine „unbefleckte Empfängnis“ bescheinigt hatte. Die ungewöhnliche Zeugung kostet den Ex-Ehemann der Frau rund 60.000 Mark.

Vor dem Beschluss des hessischen Richters steht eine gescheiterte Ehe: Wolfhard Weiß (49) ließ sich 1998 von seiner Frau scheiden. Das Paar hat zwei Töchter und –so glaubte Weiß damals- einen Sohn.

Erst 1997 erfuhr der Frühpensionär, dass seine Frau 1986 mit einem unbekannten Mann in einem Hotel gesehen wurde.

1986 wurde auch Weiß` Sohn gezeugt. Der vermeintliche Vater fragte sich, ob der heute 13-Jährige überhaupt sein Kind sei.

Ein DNA-Test bewies: Der Hesse kann nicht der Vater sein. Die Ehefrau behauptete allerdings, nur mit ihrem Gatten geschlechtlich verkehrt zu haben. Weiß zeigt seine Frau wegen Falschaussage an, denn wenn er nicht der Vater sein konnte, woher kam das Kind?

Amtsrichter Fritz Henge (60) wies die Klage ab. Er glaubte den Ausführungen der Frau. Die hatte zugegeben, in besagtem Hotel mit einem Mann übernachtet zu haben. Aber: „Nach Aussage unserer Mandantin waren beide unbekleidet und hatten Körperkontakt. Zum Geschlechtsverkehr sei es nicht gekommen“, so Anwalt Helmut Rachelmann.

Richter Henge begründete seine Entscheidung laut Rainer Wild, Sprecher des Idsteiner Amtsgerichts, wie folgt: „Im Regelfall entsteht eine Schwangerschaft durch den Vollzug des Geschlechtsverkehrs. Ausnahmen sind wissenschaftlich ebensowenig auszuschließen, wie der sehr seltene Fall der Parthenogenese (unbefleckte Empfängnis)“. Damit sei nicht zweifelsfrei zu beweisen, dass die Frau die Geschichte der „unbemerkten Spermaübertragung“ erfunden habe.

Für Weiß bedeutet die bereits rechtskräftige und damit endgültige Entscheidung den Verlust von 60.000 Mark. Er zahlte elf Jahre Unterhalt für ein fremdes Kind. „Außerdem verlangt mein ehemaliger Arbeitgeber, die Telekom, eine Rückzahlung von 7.000 Mark.“ Weiß bekam als Beamter Ortszuschläge für seinen vermeintlichen Sohn.

„Meine Ex-Frau kennt den Namen ihrer Hotel - Bekanntschaft angeblich nicht“, so Weiß.

Ohne den Namen aber kann er niemanden auf Schadensersatz verklagen. Den müsste der leibliche Vater des Kindes zahlen.

WAZ vom 07.09.2000

Mittwoch, 8. September 2010

bescheuert

die öffentlich-rechtlichen müssen die meisten inhalte nach einer bestimmten frist wieder aus dem netzt nehmen. da ist nichts mehr mit archivsuche. siehe artikel

Sonntag, 1. August 2010

Freitag, 23. Juli 2010

Mixa

bischof mixa verbringt seinen ruhestand im frauenkloster... äh und das ist ok so in der katholischen kirche?